Sauerlandpark ist geöffnet!
Der Sauerlandpark Hemer als Garten- und Landschaftspark ist für alle Besucherinnen und Besucher geöffnet.
Der Sauerlandpark Hemer als Garten- und Landschaftspark ist für alle Besucherinnen und Besucher geöffnet.
Bis auf weiteres ist der Park täglich von 10:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit für Besucher geöffnet.
Ja – in diesen Bereichen:
Wir rechnen lediglich mit normalen Wartezeiten, die Sie von unseren Einlasstoren generell gewohnt sind. Bitte beachten Sie in den Warteschlangen, die dennoch entstehen könnten, die Abstandsregelungen. Wir behalten uns eine Besucherbegrenzung im Park vor.
Da alle Parkbereiche geöffnet sind, gilt der normale Winter-Parkeintritt.
Der Ticketshop des Sauerlandparks ist zu Winteröffnungszeiten geöffnet. Im Ticketshop besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes. Bitte halten Sie sich an die Abstandsregelungen und bezahlen im Idealfall bargeldlos mit EC- oder Kreditkarte. Außerdem stehen Ihnen für den Ticketkauf unsere Ticketautomaten zur Verfügung. Auch unser Online-Ticketshop erreichbar. Hier können Sie völlig kontaktlos Ihre Tageskarten kaufen und Dauerkarten verlängern. Den Shop erreichen sie hier.
Alle Parkeingänge sind geöffnet.
Tagesgäste und Dauerkartenbesucher haben die gleichen Möglichkeiten, unseren Park zu genießen, da wir mit keinerlei Einschränkungen rechnen.
Die Spielplätze sind geöffnet – solange es die Witterungsbedingungen zulassen. Die Anzahl der dort spielenden Kinder kann in besonders besucherstarken Zeiten eingeschränkt werden. Alle Begleitpersonen haben auf die gültigen Abstandsregeln zu achten. Erwachsene und Kinder (ab dem Schuleintrittsalter) müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Den Anweisungen unseres Personals ist zu jeder Zeit Folge zu leisten.
Bei Ihrem Besuch stehen alle Toilettenanlagen des Parks zur Verfügung. Bitte tragen Sie Mund- und Nasenschutz! Der Reinigungsrhythmus der Anlagen ist erhöht worden. Bitte beachten Sie auch hier die Abstandsregelung beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten. In allen Toilettenanlagen ist die Anzahl der Personen begrenzt. Es gilt die Maskenpflicht!
Im Sauerlandpark gelten die Kontaktregeln der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW für Treffen in der Öffentlichkeit.
Im gesamten Park sind die Abstandsregeln von 1,5 Metern einzuhalten. Um das möglich zu machen, dient der ZickZack-Weg allen Besuchern als Einbahnstraße zum Erreichen der höher liegenden Parkbereiche. Auf der Treppe gehen Sie bitte wieder hinunter. Besuchern mit Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen ist die Nutzung des ZickZack-Wegs in beide Richtungen erlaubt, bitte achten Sie auf den Mindestabstand, wo immer möglich. Auf dem Zick-Zack-Weg gilt eine Maskenpflicht.
Der ´Kiosk im Park der Sinne` hat an schönen Tagen geöffnet. Eine Verzehrmöglichkeit des dort zu kaufenden ´To-Go-Angebots` ist nicht erlaubt. Speisen und Getränke dürfen nur außerhalb eines 25-Meter-Umkreises verzehrt werden.
Außerhalb dieses 25-Meter-Umkreises ist das Essen, auch selbst mitgebrachter Speisen, erlaubt. Bitte halten Sie zu anderen Gruppen fünf Meter Abstand. Bitte beachten Sie das geltende Kontaktverbot.
Mit Ausnahme des Irrgartens sind alle Bereiche geöffnet. Im Irrgarten selbst wären die Abstandsregeln nicht einzuhalten. Bitte achten Sie auf Wegmarkierungen, Einbahnstraßen-Regelungen und Hinweisschilder. Wir bitten Sie darum, den Anweisungen unseres Personals unbedingt Folge zu leisten.
Der Park ist täglich geöffnet. Der Park kann über alle Eingangstore betreten werden. In geschlossenen Räumen gilt allerdings von nun an, wie im Einzelhandel, eine Maskenpflicht. In Teilbereichen hat der Sauerlandpark eine Einbahnstraßen-Regelung eingeführt. Das gilt, unter anderem, für den ZickZack-Weg und die Treppenbereiche. „Wir bitten alle, die in Richtung der oberen Ebenen unterwegs sind, den ZickZack-Weg zu benutzen, alle die den Jüberg herunterkommen, nutzen bitte die Treppe. Das gilt natürlich nicht für Gäste mit Kinderwagen, Rollatoren, Rollstühlen oder Einschränkungen. Es besteht Maskenpflicht auf dem ZickZack-Weg.
Den Sauerlandpark genießen – mit diesen Corona-Bedingungen:
Wer sich trotz des ausdrücklichen Wunsches nicht an die Regeln der Coronaverordnung hält und sich den Anweisungen des Park-Personals verweigert, wird von der Anlage verwiesen und ggf. zur Anzeige gebracht.